Verzeichnis der gelöschten Eintragungen (Löschungsverzeichnis)

In das Verzeichnis der gelöschten Eintragungen werden die von der Löschung betroffenen Eintragungen des Hauptbuchs (automationsunterstützt) übertragen. Durch diese sofortige "Auslagerung" in das Löschungsverzeichnis bleiben einerseits jene von der Löschung betroffenen Eintragungen erhalten und andererseits ist es möglich, das Hauptbuch von den gelöschten Eintragungen freizuhalten.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz

Die Bauberatung von NÖ GESTALTE(N)

Die persönliche Bauberatung ist eine Förderung vom Land Niederösterreich. Die Beratung können all jene in Anspruch nehmen, die Eigentümer einer Liegenschaft in Niederösterreich sind. Vom Beratungswerber ist lediglich ein Unkostenbeitrag in Höhe von € 50,-- zu entrichten.  


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Persönliche Bauberatung