Marktgemeinde Göstling an der Ybbs

ABGABEN & GEBÜHREN

KANAL

 

1. Kanaleinmündungsabgabe


Für den Anschluss von Liegenschaften an das öffentliche Kanalnetz sind Kanaleinmündungsabgaben zu entrichten. Der hierfür festgesetzte Einheitssatz beträgt derzeit € 12,50 (ohne MWSt.) für einen Schmutzwasserkanal und € 4,66 (ohne MWSt.) für einen Regenwasserkanal je m² der Berechnungsfläche.

 

2. Kanalbenützungsgebühr

 

Für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage beträgt der Einheitssatz für:

  • Schmutzwasserentsorgung: € 2,75 (ohne MWSt.) je m² der Berechnungsfläche:
  • Regenwasserentsorgung: 10 % von der Gebühr für die Schmutzwasserentsorgung

Zusätzlich zu den vorgenannten Abgaben gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 10 % zur Verrechnung.

 

 

 

WASSER

 

1. Wasseranschlussabgabe

 

Für den Anschluss von Liegenschaften an das öffentliche Wasserversorgungsnetz ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Der hierfür festgesetzte Einheitssatz beträgt derzeit:

für die Wasserleitung Göstling und Lassing: € 5,54 (ohne MWSt.)

für die Wasserleitung Hochkar: € 11,65 (ohne MWSt.)

 

2. Bereitstellungsgebühr

 

Die jährliche Bereitstellungsgebühr beträgt:

Wassermesser- 
Nennbelastung in m³/h              

Bereitstellungsbetrag              
in S pro m³/h   

Bereitstellungsgebühr
(ohne MWSt.)  

3 m³ 

x 21,--  

€ 63,00

7 m³ 

x 14,--  

€ 105,00

 3. Wasserbezugsgebühr

 

Wasserbezugsgebühren werden für Liegenschaften, für die von der Gemeinde ein Wassermesser beigestellt wurde, berechnet.

 

Pro verbrauchtem m³ wird folgender Betrag verrechnet:

  • für die Wasserleitung Göstling und Lassing € 1,33 (ohne MWSt.)
  • für die Wasserleitung Hochkar € 2,04 (ohne MWSt.)

Zusätzlich zu den vorgenannten Abgaben gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 10 % zur Verrechnung.

 

 

 

AUFSCHLIESSUNG

 

Für ein Grundstück im Bauland ist eine Aufschließungsabgabe vorzuschreiben, wenn

  • ein Grundstück zum Bauplatz erklärt oder
  • eine Baubewilligung für die erstmalige Errichtung eines Gebäudes erteilt wird.

Die Aufschließungsabgabe ist einmalig zu entrichten und wird wie folgt berechnet:

  • Berechnungslänge x Bauklassenkoeffizient x Einheitssatz

Die Berechnungslänge ergibt sich aus der Wurzel der Grundstücksfläche.

 

Der Bauklassenkoeffizient beträgt:

  • in der Bauklasse I 1,00 und
  • bei jeder weiteren zulässigen Bauklasse um je 0,25 mehr

Der gültige Einheitssatz beträgt derzeit € 450,00

 

 

 

MARKTSTANDGEBÜHR

 

Die Standgebühr beträgt € 2,20 pro Laufmeter des Standes.

In Göstling finden jährlich zwei Jahrmärkte an folgenden Tagen statt:

  • In Göstling am ersten Montag nach Pfingsten
  • In Lassing am Sonntag, der dem 10. August am nächsten liegt

 

 

MÜLL- und ABFALLBEHANDLUNGSABGABE

 

Die Müllentsorgung erfolgt durch den Gemeindeverband für Umweltschutz im Bezirk Scheibbs. Für die Müllentsorgung werden folgende Gebühren verrechnet:


Preisliste ab 1.1.2013

 

GVU Bezirk Scheibbs 

 

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Ihr Gemeindeamt Göstling an der Ybbs

 
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