ABGABEN & GEBÜHRENKANAL
1. Kanaleinmündungsabgabe
2. Kanalbenützungsgebühr
Für die Benützung der öffentlichen Kanalanlage beträgt der Einheitssatz für:
Zusätzlich zu den vorgenannten Abgaben gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 10 % zur Verrechnung.
WASSER
1. Wasseranschlussabgabe
Für den Anschluss von Liegenschaften an das öffentliche Wasserversorgungsnetz ist eine Wasseranschlussabgabe zu entrichten. Der hierfür festgesetzte Einheitssatz beträgt derzeit: für die Wasserleitung Göstling und Lassing: € 5,54 (ohne MWSt.) für die Wasserleitung Hochkar: € 11,65 (ohne MWSt.)
2. Bereitstellungsgebühr
Die jährliche Bereitstellungsgebühr beträgt:
3. Wasserbezugsgebühr
Wasserbezugsgebühren werden für Liegenschaften, für die von der Gemeinde ein Wassermesser beigestellt wurde, berechnet.
Pro verbrauchtem m³ wird folgender Betrag verrechnet:
Zusätzlich zu den vorgenannten Abgaben gelangt die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von 10 % zur Verrechnung.
AUFSCHLIESSUNG
Für ein Grundstück im Bauland ist eine Aufschließungsabgabe vorzuschreiben, wenn
Die Aufschließungsabgabe ist einmalig zu entrichten und wird wie folgt berechnet:
Die Berechnungslänge ergibt sich aus der Wurzel der Grundstücksfläche.
Der Bauklassenkoeffizient beträgt:
Der gültige Einheitssatz beträgt derzeit € 450,00
MARKTSTANDGEBÜHR
Die Standgebühr beträgt € 2,20 pro Laufmeter des Standes. In Göstling finden jährlich zwei Jahrmärkte an folgenden Tagen statt:
MÜLL- und ABFALLBEHANDLUNGSABGABE
Die Müllentsorgung erfolgt durch den Gemeindeverband für Umweltschutz im Bezirk Scheibbs. Für die Müllentsorgung werden folgende Gebühren verrechnet:
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