Waldbrandverordnung 2026

Zigarettenstummel gehören nicht in die Natur!

Aufgrund der aktuell hohen Waldbrandgefahr bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger dringend, die geltende Waldbrandverordnung einzuhalten.

Das Entzünden von Feuer sowie das Grillen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich (Waldnähe) ist untersagt.

Das Rauchen im Wald sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen (z. B. Zündhölzer, Zigaretten) ist strengstens verboten.

Jegliche Tätigkeiten, die einen Brand auslösen könnten, sind zu unterlassen.

Übertretungen dieser Verordnung können von der Behörde unter Strafe gestellt werden.

Waldbrandverordnung 2026

05.05.2026