Standesamterforderliche Dokumente bei...
Eheschließung
1. Verlobte ledig und keine gemeinsamen Kinder
2. Verlobte geschieden
3. Verlobte mit gemeinsamen Kindern
Personen welche nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen müssen zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis (Ausstellung durch Heimatbehörde oder Konsulat) und einen gültigen Reisepass vorlegen.
Sämtliche ausländische Urkunden müssen gemeinsam mit einer beglaubigten deutschen Übersetzung durch einen gerichtlich beeideten Dolmetscher vorgelegt werden.
Todesfall
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