Marktgemeinde Göstling an der Ybbs

NÖ PENDLERHILFE UND NÖ LEHRLINGSPENDLERHILFE

ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge erhalten eine finanzielle Zuwendung zu den Fahrtkosten, die durch das Pendeln zwischen Hauptwohnsitz und Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte entstehen. Die Mindestentfernung muss dabei 25 km betragen.

Die bisher üblichen "Folgeanträge" wurden abgeschafft. Es gibt nun ein einheitliches Antragsformular, dass auf der Homepage des Landes Niederösterreich wie folgt zu finden ist:

 

www.noe.gv.at/pendlerhilfe

www.noe.gv.at/lehrlingspendlerhilfe

 

Die Antragsformulare liegen auch im Gemeindeamt auf !

 

 

 

GEBURT EINES KINDES

Schriften, die unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlasst sind, sofern sie innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt ausgestellt werden, sind von der Stempelgebühr und der Verwaltungsabgabe befreit.

 

Von der Gebührenbefreiung insbesondere betroffen sind

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Reisepass

FAMILIENFÖRDERUNG

 

NÖ FAMILIENPASS

 

Wer kann einen Familienpass beantragen ?

Alle Familien (dazu zählen natürlich auch alleinerziehende LandesbürgerInnen) mit Kindern in Niederösterreich, die österreichische Staatsbürger oder Bürger eines EU-Landes sind und für mindestens ein Kind die Familienbeihilfe des Bundes beziehen, können dem NÖ Familienpass beantragen.

 

  • ÖBB Vorteilscard Familie
  • Möglichkeit eines Urlaubszuschusses
  • Ermäßigungen in div. Freizeiteinrichtungen
  • Informationsvorsprung
  • Gratis-Abonnement für das Magazin Meine Family

Zusätzlich zum NÖ Familienpass kann man gegen einen jährlichen Kostenbeitrag von

€ 8,72 das Versicherungspaket "STANDARD" bzw. gegen einen jährlichen Kostenbeitrag von € 16,60 das Versicherungspaket "PLUS" wählen.

 

Diese Versicherungspakete beinhalten eine Spitalstaggeldversicherung, eine Unfallversicherung für Kinder und einen ganzjährigen Unfallschutz für den haushaltsführenden Elternteil.

 

Informationen zum NÖ Familienpass erhalten Sie bei:

www.familienpass.at

NÖ Familienhotline unter der Telefonnummer 02742/9005-1-9005 (Mo. bis Fr. von 7 - 19 Uhr).

 

 

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf

Bitte überprüfen Sie ihre Daten damit wir Sie persönlich kontaktieren können. Ihre Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Ihr Gemeindeamt Göstling an der Ybbs

 
+ Ähnliche Inhalte